Krypto · Hintergrund
MiCA erklärt: So prüft man einen Kryptoanbieter in der EU
Die allgemeine Übergangsfrist für bereits tätige Kryptodienstleister endete spätestens am 1. Juli 2026.
MiCA regelt Dienste wie den Betrieb von Handelsplattformen und die Verwahrung von Kryptowerten. Artikel 143 erlaubte bestimmten Anbietern vorübergehend die weitere Tätigkeit nach nationalem Recht. Einige Länder verkürzten die Frist oder verzichteten darauf.
Die ESMA veröffentlicht ein Register zugelassener Anbieter. Suche dort nach dem Firmennamen aus den Nutzungsbedingungen, der vom Markennamen abweichen kann. Prüfe, welche Dienste die Zulassung umfasst.


